Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Mandern findet a
m Mittwoch, 21. April 2021, 19 Uhr,
im Jugendheim Mandern statt.
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
1. Wohnprojekt für Senioren
2. Sanierung der Siebenbornhalle; Informationen zum Baufortschritt sowie Beratung und Beschlussfassung über eine Erneuerung der Prallschutzwände und Holzverkleidung
3. Vergabeangelegenheiten
3.1 Austausch einer Gastherme im Bauhof/Tennishaus der Ortsgemeinde Mandern; Auftragsvergabe
4. Stromverbrauch Geldautomat am Dorfladen
5. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Mandern für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
6. Solidarpakt Windenergie der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
7. Bauangelegenheiten
8. Informationen und Anfragen
8.1 Sachstandsbericht über die Verkäufe und Reservierungen von Baugrundstücken im Neubaugebiet „Schneiderspfädchen“
B. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Informationen und Anfragen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuschauerzahl der öffentlichen Sitzung zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes wie Einhaltung der Mindestabstände beschränkt werden sowie das Tragen einer Schutzmaske empfohlen bzw. erforderlich sein kann.
Mandern, 12. April 2021
Ortsgemeinde Mandern
gez. Tim Kohley, Ortsbürgermeister
Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ortsgemeinderat Mandern hat in seiner Sitzung am 23.06.2020
beschlossen, für den Bereich „Unterste Mühle“ eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. In gleicher Sitzung hat der Ortsgemeinderat den Entwurf der Außenbereichssatzung gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öfentlichkeit durchzuführen.
Mit dem Erlass der Außenbereichssatzung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wohnnutzung geschaffen werden. Teile des leerstehenden Mühlengebäudes sollen für Wohnzwecke umgebaut werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 35 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Satzungsentwurfes in der Zeit vom 03.09.2020 bis einschließlich 05.10.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Irscher Straße 56, Zimmer 4, 54439 Saarburg, während der unten stehenden Sprechzeiten.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581/81321) oder per E-Mail (planung@saarburg-kell.de) Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Während der vorgenannten Frist liegen folgende Unterlagen zur Einsichtnahme aus:
- Entwurf der Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) für den Bereich „Unterste Mühle“
- Begründung zur Außenbereichssatzung
Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind ebenso
gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB unter der Internetadresse: www.saarburg-kell.de/saarburg_kell/Aktuelles/Ofenlagen/ veröffentlicht.
Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung für den Bereich „Unterste Mühle“ ergibt sich aus nachstehendem Plan.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öfentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Außenbereichssatzung nicht von Bedeutung ist.
Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung SaarburgKell:
- montags bis donnerstags von 8.30-12.00 Uhr und von 14.00-16.00 Uhr
- donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00-18.00 Uhr
- freitags von 8.30-12.00 Uhr
Mandern, 21.08.2020
Ortsgemeinde Mandern
gez. Kohley, Ortsbürgermeister