Bebauungsplan

Widmung der Gemeindestraße „Schneiderspfädchen“

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Mandern hat durch Beschluss vom 16.12.2019 festgestellt, dass die Verkehrsanlage „Schneiderspfädchen“ als Gemeindestraße endgültig hergestellt ist im Sinne des § 133 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den Herstellungsmerkmalen des § 8 der Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Mandern in der zurzeit gültigen Fassung entspricht. Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) beschlossen, die nachstehende Verkehrsanlage als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

 

 

Es handelt sich um die Straßenflurstücke:
- Flur 33, Nr. 161 teilweise auf einer Länge von rd. 96 Metern, Gemarkung Mandern
- Flur 33, Nr. 166/23 teilweise auf einer Länge von rd. 96 Meter, Gemarkung Mandern
- Flur 13, Nr. 297 teilweise auf einer Länge von rd. 96 Metern, Gemarkung Mandern
- Flur 33, Nr. 166/24, Gemarkung Mandern Träger der Straßenbaulast ist die Ortsgemeinde Mandern (§ 14 LStrG). Die gewidmete Verkehrsanlage ist auf dem beigefügten Kartenausschnitt schraffiert dargestellt. Die öffentliche Bekanntmachung der Widmung wird angeordnet. Die Widmung tritt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Bedingungen zu erfüllen, die im Internet unter http://www.saarburg-kell.de/saarburg_kell/Impressum/ abgerufen werden können. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Trier-Saarburg, Willy-BrandtPlatz 1, 54290 Trier, gewahrt. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur dann gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Trier-Saarburg eingegangen ist. Saarburg, 24.01.2020 Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell gez. Jürgen Dixius, Bürgermeister

 

 

Baugebiet

Der Spatenstisch ist erfolgt! Nun kann es los gehen.

Die ersten vorbereitenden Arbeiten hinter der Manderner Grundschule haben schon begonnen. Dort entsteht in den kommenden Monaten das lang ersehnte Baugebiet „Schneiderspfädchen“ mit insgesamt 19 Bauparzellen. „Die Pläne hatten wir schon einige Jahre in der Schublade, haben das Projekt aber aus finanziellen Gründen mehrfach verschoben“, sagt Ortsbürgermeister Tim Kohley beim offiziellen Spatenstich am Donnerstagnachmittag. „Jetzt ist aber der Zeitpunkt gekommen, wo der Bedarf da ist und im Ort selbst keine freien Grundstücke mehr angeboten werden können.“

 

 

Schneiderpfädchen Eingeweiht

Ansprechpartner

Ortsbürgermeister

Tim Kohley

Niederkell 18

54429 Mandern

Tel.: 06589/919112

mobil: 0152/33540384 

Mail: kohleytim@yahoo.de